Bauleitplanverfahren

 

Bebauungs- und Flächennutzungspläne


Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:

 

  • Der Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft.
  • Der Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.

 

Mit einem Klick auf den Gemeindenamen erhalten Sie eine Liste mit den Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplänen, die Sie als pdf-Datei herunterladen können. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan gibt im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder. Die originalen Bebauungs- und Flächennutungspläne können bei der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein, Weinstraße 19, 86757 Wallerstein während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer Nr. 2 eingesehen werden.

Im Geoportal Bayern finden Sie die Bebauungspläne anhand einer Karte. Diese Anwendung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Der Datenbestand ist noch im Aufbau. Diese Anwendung dient – im Sinne des Bürgerservice – als Erstanlaufseite, bei der sich der Nutzer über Bauleitpläne der teilnehmenden Kommunen informieren kann.

 

 

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